28.07.2025

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Exportverpackung nach ISPM 15: Pflicht oder Kür für globale Lieferketten?
Exportverpackung nach ISPM 15
Pflicht oder Kür für globale Lieferketten?
Wer Waren in Holzkisten oder auf Paletten exportiert, stößt früher oder später auf die Abkürzung ISPM 15. Doch was steckt eigentlich dahinter – und wann ist eine Verpackung nach ISPM 15 tatsächlich vorgeschrieben? Für Unternehmen, die international versenden, ist das Wissen um diese Vorschrift kein Detail, sondern ein entscheidender Teil der Lieferkette.
Was ist ISPM 15 und warum wurde der Standard eingeführt?
ISPM 15 steht für „International Standards for Phytosanitary Measures No. 15“. Der Standard wurde von der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) entwickelt. Ziel ist es, die Verbreitung von Schädlingen über Verpackungsholz im internationalen Handel zu verhindern.
Holz, das unbehandelt in den globalen Warenfluss gelangt, kann Schädlinge enthalten, die in anderen Ländern großen Schaden anrichten und Wälder, Plantagen und landwirtschaftliche Flächen gefährden.
ISPM 15 sorgt dafür, dass Verpackungsholz vor dem Export so behandelt wird, dass keine lebenden Schädlinge mehr enthalten sind.

Welche Verpackungen müssen nach ISPM 15 behandelt werden?
Die Vorschrift gilt für nahezu alle Verpackungen aus Vollholz, die im internationalen Warenverkehr eingesetzt werden. Dazu gehören Holzkisten, Paletten, Verschläge, Keile und unterstützende Hölzer, die einen direkten Kontakt zur Holzverpackung haben.
Nicht betroffen sind Produkte aus verarbeitetem Holz, wie Spanplatten, OSB-Platten oder Sperrholz. Diese Materialien gelten durch ihre industrielle Herstellung als schädlingsfrei.
Wie funktioniert die Behandlung von Holzverpackungen nach ISPM 15?
Um den Anforderungen des ISPM 15 gerecht zu werden, muss das Verpackungsholz vor der Verwendung thermisch behandelt werden. In der Praxis kommt fast ausschließlich die sogenannte Hitzebehandlung (HT – Heat Treatment) zum Einsatz. Dabei wird das Holz in speziellen Trockenkammern auf mindestens 56 Grad Celsius erhitzt – und das für mindestens 30 Minuten im Kern.
Nach der Behandlung erhält das Holz einen sichtbaren Stempel, der dauerhaft auf dem Material angebracht wird. Dieser ISPM-15-Stempel zeigt an, dass das Holz aus einem zertifizierten Betrieb stammt, korrekt behandelt wurde und alle Vorgaben erfüllt. Ohne diesen Nachweis kann es beim Zoll zu Problemen oder sogar zur Zurückweisung der Lieferung kommen.

Für welche Länder ist ISPM 15 Pflicht?
Der ISPM-15-Standard ist international weit verbreitet. Mehr als 180 Länder weltweit erkennen ihn an oder setzen ihn sogar zwingend voraus. Dazu gehören große Exportmärkte wie die USA, China, Australien, Kanada, Brasilien und viele weitere.
Fehlt der entsprechende Stempel, kann die Ware am Zielhafen nicht entladen werden. In manchen Fällen wird sie zurückgeschickt oder muss aufwendig nachbehandelt werden – was Zeit, Geld und Vertrauen kostet.
Wer regelmäßig exportiert, sollte sich daher genau informieren, ob das Zielland ISPM 15 verlangt. Viele Unternehmen setzen daher von vornherein auf konforme Verpackungslösungen, um Lieferketten stabil zu halten.
Exportverpackung in der Praxis: So stellt AXXUM die Einhaltung sicher
AXXUM fertigt sämtliche Exportverpackungen gemäß ISPM 15 – sofern sie aus Vollholz bestehen. Die Packmittelproduktion erfolgt unter strengen Qualitätskontrollen. Die Hölzer stammen aus überprüften Quellen und werden thermisch behandelt, bevor sie in den Verpackungsprozess gelangen
Nach der Behandlung werden alle Verpackungselemente entsprechend gestempelt und dokumentiert. Die Rückverfolgbarkeit der Behandlung ist jederzeit gewährleistet – ein wichtiger Punkt, falls es im Zielland zu Rückfragen kommt.
Durch diesen Standardprozess sichert AXXUM die Zollkonformität und Verlässlichkeit der Verpackung, auch bei sensiblen Lieferketten oder zeitkritischen Exporten.
ISPM 15 – Pflicht oder Kür für Ihr Unternehmen?
Die Einhaltung von ISPM 15 ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Wer jedoch regelmäßig Güter in Länder außerhalb der EU verschickt, kommt um diese Anforderung nicht herum. Auch bei Projektgeschäften, bei denen teure Maschinen oder Anlagen versendet werden, ist der ISPM-15-Stempel oft ein Muss – schon allein aus Gründen der Sicherheit und Planbarkeit.
Zudem hilft eine zertifizierte Verpackung dabei, unnötige Verzögerungen beim Zoll zu vermeiden. Wer sich einmal für ISPM-15-konforme Verpackung entschieden hat, schafft damit auch langfristig Vertrauen bei internationalen Geschäftspartnern.
Fazit: Mit geprüfter Exportverpackung auf der sicheren Seite
ISPM 15 ist mehr als eine technische Vorschrift – es ist ein Baustein für funktionierende, globale Lieferketten. Unternehmen, die ihre Produkte zuverlässig und ohne Zwischenfälle exportieren wollen, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen befassen. Eine fachgerecht behandelte und gekennzeichnete Verpackung schützt nicht nur Wälder, sondern auch Projekte, Budgets und Kundenbeziehungen.
Häufige Fragen zu ISPM 15
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